Voraussetzung für die Teilnahme an einer Prüfung der "Grundqualifikation" ist der Besitz eines Führerscheins der entsprechenden Fahrzeugklasse (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE). Die Prüfung beinhaltet einen theoretischen Teil und eine praktische Prüfung. Die praktische Prüfung ist unterteilt in eine Fahrprüfung, einen praktischen Prüfungsteil am stehenden Fahrzeug und die Bewältigung von kritischen Fahrsituationen. Zur Abnahme des praktischen Prüfungsteils muss der Prüfling ein geeignetes Prüfungsfahrzeug seiner entsprechenden Führerscheinklasse sowie einen Fahrlehrer, der im Besitz einer gültigen Fahrlehrererlaubnis (CE für Güterkraftverkehr, DE für Personenverkehr) gemäß Fahrlehrergesetz ist, selber stellen.