Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Berufsausbildungszeugnis (z. B. als Restaurantfachmann/-frau)
- Nachweis/e Berufspraxis
- Praktikumsbescheinigung mit Tätigkeitsnachweis
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Schriftliche Prüfung“ und „Mündliche Prüfung“ in der Fachrichtung „Gastronomie“ ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten gastronomischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Schriftliche Prüfung“ und „Mündliche Prüfung“ in der Fachrichtung „Handel“ ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Winzer/-in und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(3) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ ist zuzulassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil absolviert hat und wer in der Fachrichtung Gastronomie ein Praktikum von mindestens 140 Stunden in einem Weingut nachweist. Ziel des Praktikums soll die Kenntnis der wesentlichen Aspekte der Arbeit eines Winzers sein; dazu gehören insbesondere Weinbau, Kellertechnik, Marketing und Vertrieb.
Fachrichtung Handel ein Praktikum von mindestens 140 Stunden in einem Weingut nachweist. Ziel des Praktikums soll die Kenntnis der wesentlichen Aspekte der Arbeit eines Winzers und des Dienstes am Gast sein. Dazu gehören insbesondere Weinbau, Kellertechnik, Marketing und Vertrieb sowie die in § 6 Abs. 2 Nr. 2 in der Aufzählung genannten Tätigkeiten.
(4) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 soll der Fortbildung zum/zur geprüften Sommelier/Sommelière in der Fachrichtung „Gastronomie“ und gemäß Absatz 2 der Fortbildung in der Fachrichtung „Handel“ dienlich sein.
(5) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hier können Sie Ihre Zulassung beantragen.