Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (z. B. Kaufmannsgehilfenbrief) bzw. Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Köln, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hier können Sie Ihre Zulassung beantragen.