Aktuelles Aufbewahrungsfrist endet: Unternehmen können Carnets abholen Die für die Industrie- und Handelskammern verbindlichen Aufbewahrungsfristen für Carnet A.T.A. und C.P.D. betragen drei Jahre ab dem Ende der Gültigkeit. Entsprechende Carnets können bis zum 31. März 2021 in der IHK-Hauptgeschäftsstelle, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, abgeholt werden. Danach werden alle restlichen vernichtet. Die weitere Aufbewahrung kann für Unternehmen wichtig sein, weil ausländische Zollverwaltungen insgesamt auch noch einige Jahre länger Ansprüche geltend machen könnten. Der Abholungstermin sollte zwei Tage vorher telefonisch unter Rufnummern 0221 1640-1320 bis -1370 abgestimmt werden.
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