Mit dem Formular "Antrag zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen" beantragen Sie die Anerkennung, um die Schulungen der einzelnen Kurse von Gefahrgutfahrern durchzuführen. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig und mit allen erforderlichen Anlagen der IHK Köln per Post zugesendet wird.
Um die praktischen Lehrgangsteile durchführen zu können, sind zu beachten:
Anforderungen für die Durchführung der Demonstration am Fahrzeug in den Themensektoren 6 und 8 des Basis- und Auffrischungskurses
TS 6
Anforderungen an das Fahrzeug:
- Kraftfahrzeug mit einem zGG ab 3,5 t oder an einer Beförderungseinheit mit einem zGG ab 3,5 t. Das Kraftfahrzeug oder die Beförderungseinheit [Zugfahrzeug (Typgenehmigung N1- N3) und Anhänger (Typgenehmigung O2-O4)], das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist, mit aufgeklappten orangefarbenen Tafeln.
- Auf dem Fahrzeug müssen (Muster-)Gefahrgutverpackungen vorhanden sein, z. B. IBC, Kunststofffässer, Verpackungen, die gem. ADR zu bezetteln sind.
- Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeugs sowie die Schutzausrüstung gem. 8.1.5 i. V. mit 5.4.3 (schriftliche Weisungen) ADR und Dokumente müssen vollständig vorhanden sein
- Verschiedene Ladungssicherungshilfsmittel (z. B. Zurrmittel, rutschhemmende Materialien, Paletten)
Durchführung Abfahrtskontrolle:
- Abfahrtskontrolle anhand einer Checkliste/Prüfliste gem. Gefahrgutkontroll-Verordnung
- Teilnehmern wird eine Checkliste ausgehändigt, die entsprechend am Fahrzeug „abgearbeitet“ wird
Durchführung Ladungssicherung:
Verschiedene (Muster-)Gefahrgutverpackungen müssen mit verschiedenen Ladungssicherungsmitteln gesichert werden
TS 8
Anforderungen an das Fahrzeug:
- Kraftfahrzeug mit einem zGG ab 3,5 t oder an einer Beförderungseinheit mit einem zGG ab 3,5 t. Das Kraftfahrzeug oder die Beförderungseinheit [Zugfahrzeug (Typgenehmigung N1- N3) und Anhänger (Typgenehmigung O2-O4)], das für die Beförderung gefährlicher Güter ausgerüstet ist, mit aufgeklappten orangefarbenen Tafeln.
- Ausrüstungsgegenstände des Fahrzeugs sowie die Schutzausrüstung gem. 8.1.4, 8.1.5 bzw. 5.4.3 (schriftliche Weisungen) ADR und Dokumente müssen vollständig vorhanden sein
Darstellung einer Unfallsimulation:
- konkrete Beschreibung einer Unfallsituation
- Ausgabe des Beförderungspapiers und der schriftlichen Weisungen
Durchführung Unfallmeldung:
Ein Teilnehmer wird bestimmt, der die Unfallmeldung absetzen muss an Feuerwehr bzw. Polizei entsprechend der Vorgaben
Durchführung Sofortmaßnahmen am Unfallort:
- Ein Teilnehmer wird bestimmt, der die Maßnahmen ergreifen muss:
- Fahrzeug sichern, Warnblinkanlage anstellen
- Warnweste anlegen
- Schutzausrüstung ggf. anlegen (auf jeden Fall Zeigen der Schutzausrüstung)
- Absichern der Unfallstelle mit zwei selbststehenden Warnzeichen
- Rettung der Verletzten
Ort der Demonstration:
Der Ort muss so gewählt werden, dass eine Gefährdung der Teilnehmer/-innen ausgeschlossen ist.