"Aufstiegs-BAföG" für Fachkräfte - AFBG
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in oder Betriebswirt/in. Teile der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren dieser Weiterbildungen sind einkommens- und vermögensunabhängig förderfähig.
Als Privatzahler erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Weiterbildungskosten und können darüber hinaus ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 50 % auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt. Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten, welcher allerdings einkommens- und vermögensabhängig ist. Für Berufstätige mit Kindern kommen attraktive Unterhaltszahlungen hinzu, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Weitere Informationen zur Finanzierung sowie einen Förderrechner finden Sie online unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/index.html .